Anwalt nach dem Unfall?
Gutachten von uns. Anwalt auf Wunsch.
Streit um die Schuldfrage, Kürzungen der Versicherung, Schmerzensgeld: Hier hilft ein Verkehrsrechtsanwalt. Wir erstellen als unabhängige Kfz-Sachverständige das Gutachten und vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Anwalt für Verkehrsrecht. Die Rechtsberatung übernimmt der Anwalt – wir koordinieren den Rest.
Gutachten und Anwalt. Sauber getrennt.
Unabhängiges Kfz-Gutachten
Schadenhöhe, Wertminderung und Ausfallzeit – belastbar dokumentiert, in der Regel 24 Stunden nach der Besichtigung.
Kontakt zum Verkehrsrechtsanwalt
Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht her. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie.
Unterlagen vollständig
Gutachten, Fotos, Unfallbericht und Rechnungen gehen geordnet an den Anwalt – keine doppelten Wege für Sie.
Ansprüche durchsetzen
Der Anwalt prüft Haftung und Ansprüche und führt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung.
In 4 Schritten zu Ihrem Recht.
1. Unfall melden
Kurz per WhatsApp oder Telefon schildern, was passiert ist.
2. Gutachten
Wir besichtigen das Fahrzeug und erstellen das unabhängige Gutachten.
3. Anwalt auf Wunsch
Sie möchten anwaltliche Hilfe? Wir stellen den Kontakt her.
4. Regulierung
Der Anwalt setzt die Ansprüche durch, wir begleiten Werkstatt und Mietwagen.
Ärger mit der Versicherung? Wir helfen weiter.
Schreiben Sie uns kurz, was passiert ist. Wir erstellen das Gutachten und stellen auf Wunsch den Kontakt zu einem Verkehrsrechtsanwalt her.
Robert-Bosch-Straße 1A, 25335 ElmshornUnfallhilfe Nord 24 erbringt keine Rechtsberatung. Rechtsberatung und Vertretung erfolgen ausschließlich durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Ob und in welcher Höhe Anwaltskosten ersetzt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Anwalt nach Unfall – gut zu wissen.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?+
Nicht immer. Sinnvoll ist ein Verkehrsrechtsanwalt vor allem, wenn die Schuldfrage strittig ist, die Versicherung Positionen kürzt oder ablehnt, Personen verletzt wurden oder die Regulierung sich hinzieht. Bei einem klaren, kleinen Schaden reicht oft die direkte Abwicklung mit der Versicherung.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?+
Bei voller Haftung des Unfallgegners gehören die erforderlichen Anwaltskosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden und werden von dessen Kfz-Haftpflicht übernommen. Bei Mithaftung, ungeklärter Schuldfrage oder einem reinen Kaskoschaden sieht die Kostenlage anders aus – das klärt der Anwalt mit Ihnen vorab. Eine Rechtsschutzversicherung kann zusätzlich einspringen.
Berät mich Unfallhilfe Nord 24 rechtlich?+
Nein. Wir sind Kfz-Sachverständige und kümmern uns um Gutachten, Werkstatt, Mietwagen und die Organisation. Rechtsberatung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt ausschließlich ein Rechtsanwalt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Verkehrsrechtsanwalt her – ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie.
Warum zuerst das Gutachten und dann der Anwalt?+
Das unabhängige Kfz-Gutachten ist die Grundlage für die Forderung: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Mit einem fertigen Gutachten kann der Anwalt die Ansprüche direkt beziffern – das spart Zeit.
Muss ich zum Anwalt ins Büro?+
In vielen Fällen nicht. Unterlagen, Fotos und das Gutachten lassen sich digital übermitteln, Rückfragen klappen per Telefon. Wie der Anwalt arbeitet, besprechen Sie direkt mit der Kanzlei.
Kann ich auch einen eigenen Anwalt beauftragen?+
Selbstverständlich. Die Anwaltswahl ist Ihre Entscheidung. Wir stellen Ihrem Anwalt das Gutachten und die Unterlagen gern zur Verfügung.
