Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?
Während Ihr Auto in der Werkstatt steht, brauchen Sie meist Ersatz. Bei unverschuldetem Unfall zahlt das die gegnerische Haftpflichtversicherung – wenn Sie ein paar Spielregeln einhalten.
Anspruch dem Grunde nach
Wer ein Fahrzeug nutzt und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf einen vergleichbaren Mietwagen für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung.
Mietwagenklasse
In der Regel ist eine Mietwagenklasse unterhalb der eigenen Fahrzeugklasse zu wählen, da Eigenersparnis abgezogen wird. Wir beraten Sie, welche Klasse die Versicherung akzeptiert.
Alternative: Nutzungsausfall
Wer keinen Mietwagen nimmt, kann Nutzungsausfallentschädigung verlangen – je nach Fahrzeugtyp ca. 23–175 € pro Tag.
Worauf Sie achten sollten
- Mietwagen erst nehmen, wenn das Fahrzeug nachweislich repariert wird
- Spritsparend & ortsnah fahren, keine Luxusklasse
- Mietdauer realistisch (Reparaturzeit laut Gutachten)
Hamburg & Umgebung
Wir vermitteln Mietwagen direkt aus Partnerstationen in Hamburg, Pinneberg, Elmshorn und Umland – meist ohne Vorkasse.
Häufige Fragen
Bekomme ich auch dann einen Mietwagen, wenn ich nur wenig fahre?
Bei sehr geringer Fahrleistung (Faustregel: unter ca. 20 km/Tag) wird oft nur Nutzungsausfall statt Mietwagen erstattet. Wir prüfen das gemeinsam.
Was, wenn die Versicherung den Mietwagen kürzt?
Auf Wunsch vermitteln wir erfahrene Verkehrsrechtsanwälte, die Ihren Fall prüfen – in vielen Fällen ohne Kostenrisiko bei unverschuldetem Unfall.
Muss ich Vorkasse leisten?
Nein. Unsere Partnerstationen rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Wir sind in Hamburg, Elmshorn, Pinneberg und ganz Schleswig-Holstein für Sie da – mit lokalen Partnern für Gutachten, Werkstatt, Anwalt und Mietwagen.
