Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
„Wir schicken Ihnen unseren Gutachter, das geht schneller.“ Diesen Satz hören Geschädigte oft. Doch er ist irreführend: Sie sind nicht verpflichtet, den Versicherungs-Gutachter zu akzeptieren.
Ihr Recht auf freie Wahl
Nach §§ 249 ff. BGB gilt: Der Geschädigte darf den Schaden so abwickeln, wie es ihm zumutbar ist. Dazu gehört das freie Wahlrecht beim Sachverständigen – ähnlich wie beim Anwalt oder Arzt.
Typische Tricks der gegnerischen Versicherung
- „Ein eigenes Gutachten brauchen Sie nicht“ – doch, ab ca. 750 € Schaden meist sinnvoll.
- „Wir regulieren auf Basis unseres Prüfberichts“ – dieser ist regelmäßig zu niedrig.
- „Bringen Sie das Auto in unsere Partnerwerkstatt“ – Sie sind nicht daran gebunden.
So gehen Sie vor
Höflich, aber bestimmt ablehnen und mitteilen, dass Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Wir übernehmen den Kontakt zur gegnerischen Versicherung für Sie.
Regional verlässlich
In Hamburg, Elmshorn, Pinneberg und Umgebung sind wir oft binnen weniger Stunden vor Ort und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Versicherungs-Gutachter schon ins Haus gelassen habe?
Kein Problem – Sie können trotzdem noch einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Rufen Sie uns möglichst zeitnah an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
Riskiere ich Ärger mit der Versicherung, wenn ich ablehne?
Nein. Die freie Wahl des Sachverständigen ist höchstrichterlich anerkannt. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten – abhängig vom Einzelfall.
Was ist mit Bagatellschäden?
Bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 €) genügt meist ein qualifizierter Kostenvoranschlag der Werkstatt. Wir beraten Sie, welcher Weg passt.
Wir sind in Hamburg, Elmshorn, Pinneberg und ganz Schleswig-Holstein für Sie da – mit lokalen Partnern für Gutachten, Werkstatt, Anwalt und Mietwagen.
